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Internet-Law: BGH zur Haftung bei der Einbindung von RSS-Feeds

internet-law.de meldet:
Der BGH hat mit Urteil vom 27. März 2012 (Az.: VI ZR 144/11), das heute im Volltext veröffentlicht wurde, entschieden, dass der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen…
Quelle: http://www.internet-law.de/2012/05/bgh-zur-haftung-bei-der-einbindung-von-rss-feeds.html

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Filed under Blog Deutschland Recht